In diesem Zimmer lebten die Altenteiler, also der alte Bauer und seine Frau, die ihren Hof schon zu Lebzeiten weiter vererbt hatten. Es war allgemein üblich, dass der Erbe für die Elterngeneration zu sorgen hatte. Die Einzelheiten wurden bei der Hofübergabe vertraglich festgelegt.
Die Altenteiler bekamen einen oder mehrere Räume im Bauernhaus oder bezogen ein kleines eigenes Haus. Außerdem standen ihnen ein Stück Land und verschiedene Nahrungsmittel zu, die sie zu festgelegten Zeitpunkten im Jahr erhielten.
Es gab klare Regeln, wann überhaupt eine Hofübergabe stattfinden durfte. Der Bauer musste mindestens 60 Jahre alt sein oder zu schwach, um den Hof noch bewirtschaften zu können. Der Erbe sollte mindestens 25 Jahre alt sein, oft lag das Alter aber höher. In der Regel erfolgte die Hofübergabe zusammen mit einer Hochzeit, denn die Bewirtschaftung des Hofes verlangte mindestens einen Mann und eine Frau.
Sozialversicherungen wie Rentenzahlungen oder Krankenkassen entstanden erst Ende des 19. Jahrhunderts.
Wie in der Stube gab es hier einen kleinen Ofen als Heizgelegenheit. Da der Ofen vom Flett aus befeuert wurde, blieb dieser Raum frei von Staub und Ruß. Der Ofen konnte außerdem die Wärmsteine aufheizen, die als Wärmflaschen mit ins kalte Bett genommen wurden.
Audio Guide