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Haus- und Benutzerordnung 
für das Archiv-Ausstellungsgebäude „Dat Groode Hus" auf dem Museumshof in Winsen (Aller), Brauckmanns Kerkstieg 6


I. ALLGEMEINES 

Der Winser Heimatverein e.V. (WHV) ist Eigentümer der Archiv- und Ausstellungsgebäudes „Dat groode Hus". 

Der WHV stellt das Gebäude mit seinen Räumlichkeiten auch kommunalen 
Körperschaften, Vereinen, Verbänden, Organisationen und Einzelpersonen im Rahmen vorhandener Möglichkeiten für Veranstaltungen und Maßnahmen, die zumindest überwiegend als Kulturveranstaltung zu verstehen sind, zur Verfügung. 
 Für die Nutzung ist ein Entgelt zu zahlen. 

Die Vereinbarung, die zwischen dem WHV und der politischen Gemeinde 
Winsen (Aller) über den Betrieb und die Nutzung des Archiv- und 
Ausstellungsgebäudes vom 1.10.1990 geschlossen wurde, ist entsprechend zu beachten. 

Zur Nutzung werden folgende Räume und deren technische Einrichtungen zur Verfügung gestellt: 

1. Im Erdgeschoss  
• Halle mit Garderobe („Knechtekammer“) 
• Küche 
• kleine Stube („Dönz“) 
• Toilettenanlagen 

2. Im Obergeschoss 
Ausstellungsraum 
An technischen Einrichtungen sind vorhanden: 
Heizungsanlage, offene Feuerstelle, Beleuchtungsanlage, Beschallungsanlage, Leinwand, Beamer, Flügel, Bühne, Rednerpult, Vitrinen, Stellwände. 

II. HAUSRECHT 

Das Hausrecht übt der Vorstand / ein Vorstandsmitglied des WHV aus. 

III. BEDIENUNG DER TECHNISCHEN ANLAGEN 

Alle technischen Anlagen dürfen nur von Mitgliedern des WHV-Vorstandes oder durch eine vom WHV beauftragte Person bedient werden. 

IV. VERGABE VON RÄUMLICHKEITEN 

Die Vergabe der Räumlichkeiten erfolgt vom Büro des WHV in Absprache mit dem Vorstand.  Die Nutzung wird versagt, 

1. wenn keine Gewähr gegeben werden kann für die bestimmungsgemäße 
Nutzung, die ordnungsgemäße Nutzung oder die pflegliche Behandlung der Räume und Einrichtungsgegenstände, 

2. wenn zu befürchten ist, dass durch den/die Veranstalter die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gewährleistet werden kann. 

V. PFLICHTEN DER NUTZER 

Die Nutzer verpflichten sich, nur die zugesagten Räume zum vereinbarten 
Zweck und Termin zu nutzen. Die Weiter- und Untervermietung ist unzulässig. 
Jeder Nutzer hat dem WHV eine verantwortliche und geeignete Aufsichtsperson zu benennen. 

Der Nutzer/Veranstalter und die benannte Aufsichtsperson haben sich in Gegenwart eines WHV-Vorstandsmitglieds bzw. dessen Beauftragten vor Beginn der Veranstaltung vom ordnungsgemäßen Zustand der angemieteten Räume und deren technischen Einrichtungen sowie des Inventars zu überzeugen. Soweit keine Beanstandungen bei Beginn der Veranstaltung erhoben werden, gelten Räume und Einrichtungen als vom Nutzer in ordnungsgemäßem Zustand übernommen. 

Der Nutzer hat mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn den WHV über die Art der Bestuhlung / Anordnung der Tische / Nutzung von technischen Einrichtungen zu informieren. Die Informationspflicht gilt auch, soweit eigene technische Einrichtungen mitgebracht werden bzw. besondere Dekorationen verwendet werden. 

Die Fluchtwege, insbesondere der Mittelweg, sind freizuhalten. Außentüren dürfen nicht zugestellt und verschlossen werden.  
Die Zahl der Teilnehmer an den einzelnen Veranstaltungen ist auf max. 200 Personen begrenzt. 

Die gemieteten Räume stehen grundsätzlich eine Stunde vor Begin der Veranstaltung zur Verfügung. Sonderregelungen können mit dem WHV getroffen werden. 

Schluss jeder Veranstaltung ist spätestens 22 Uhr (einschließlich Räumung des Parkplatzes).  
Besondere Pflichten der Nutzer: 

Die Räume / das Inventar / die Einrichtungsgegenstände / Geschirr sind pfleglich zu nutzen sowie sauber und ordentlich zu hinterlassen. 
Schäden, die während der Veranstaltung bzw. im Zusammenhang mit der Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung entstanden, sind unverzüglich dem WHV mitzuteilen. 

Die bau-, feuer-, gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Vorschriften sowie das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit sind zu beachten. 

Belästigungen der Nachbarschaft sind zu vermeiden. 

VI. MÜLLENTSORGUNG 

Müll aller Art, der in Zusammenhang mit der Veranstaltung entsteht, ist unverzüglich nach Ende der Veranstaltung vom Nutzer ordnungsgemäß zu entsorgen. 

VII. BEWIRTUNG 

Wird während der Veranstaltung / in den Pausen bzw. nach der Veranstaltung eine Bewirtung mit Getränken / und oder kleinen Speisen (Imbiss) durchgeführt, ist dieses nur nach Rücksprache mit dem WHV möglich. Die Zubereitung von Speisen ist grundsätzlich außerhalb des „Grooden Huses" vorzunehmen 

VIII. HAFTUNG 

Der WHV haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer aus der Inanspruchnahme der Räumlich-keiten in „Dat groode Hus" erwachsen und ebenso nicht für Schäden unbeteiligter Dritter. 

Eine Haftung für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände (Wertsachen, Kleidungsstücke, eigene Gegenstände des Nutzers) ist ausgeschlossen. 
Die Nutzer haften für alle Schäden an Einrichtungsgegenständen oder Geschirr, die nicht auf Abnutzung oder Materialfehler zurückführen sind, sowie alle verschuldeten Beschädigungen und groben Verschmutzungen der Räume und deren Einrichtungen / technischen Anlagen.  
Bei eingetragenen Vereinen haftet gegenüber dem WHV der jeweilige Vorstand. Bei anderen Nutzern ist dem WHV die verantwortliche Person zu benennen. 

Zur Sicherung seiner Haftungsansprüche kann der WHV eine angemessene Sicherungsleistung   verlangen. 

IX. RÜCKTRITT 

Der jeweilige Nutzer hat jede beabsichtigte Änderung der getroffenen Vereinbarungen dem WHV mitzuteilen. 

Weicht der Nutzer von der bezeichneten Veranstaltungsart ohne Genehmigung ab, so kann der WHV die Nutzungsvereinbarung unverzüglich widerrufen. 

Die Nutzungsvereinbarung kann vom WHV widerrufen werden, wenn nachträglich Sachverhalte bekannt werden, die von vornherein zur Versagung der Nutzung geführt hätten. 

X. ENTGELT 

Für die Nutzung sind zu zahlen: 
 1) H a l l e - halbtägige Veranstaltung € 160,00 
 2) H a l l e - ganztägige Veranstaltung € 220,00 

Winser Vereine und Interessengruppen haben für Kulturveranstaltungen mit einer Dauer bis zu sechs Stunden keine Nutzungsgebühren zu entrichten. 

3) AUSSTELLUNGEN (mit Gewinnerzielung) 
Obergeschoss: bis 1 Woche € 100,00 
• bis 3 Wochen € 200,00 
• bis 6 Wochen € 250,00 
 Obergeschoss + Erdgeschoss bis 1 Woche € 150,00 

• bis 3 Wochen € 250,00 
• bis 6 Wochen € 300,00 

4) Für Ausstellungen, die ideellen Charakter haben, kann im Einzelfall nach Rücksprache mit dem WHV von dieser Regelung abgewichen werden. 

WINSER HEIMATVEREIN E.V. 
– Der Vorstand – 


Sie können sich die Benutzerordnung als PDF herunterladen